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| Zivildienst beim ASB St.Georgen/Steinfeld |
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| Zu allererst das Wichtigste: |
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| Es sind nur 6 Monate nach Ausstellung der ersten Tauglichkeitsbescheinigung
Zeit, um in jedem Fall einen Zivildienstantrag stellen zu können..... |
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Der Rechtsträger für Zivildiener beim ASB St.Georgen/Steinfeld
ist der ASB Landesverband für Niederösterreich |
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| Der ASB St.Georgen/Steinfeld versucht, durch
möglichst frühe Betreuung unserer Zivildiener optimale Voraussetzungen zu schaffen.
Daher bitten wir alle Interessenten schon möglichst vor dem Stellungstermin persönlich
bei uns vorbeizukommen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass gerade ein persönliches Gespräch
und Hilfestellungen von Anfang an zu den besten Ergebnissen geführt haben. Auch lassen
sich so am besten Missverständnisse und Fehler bei der Antragstellung vermeiden.
Immerhin sind der größte Teil der nach dem neuen Zivildienstgesetz (ohne Gewissenskommission)
abgelehnten Anträge auf Formfehler bei der Antragsstellung zurückzuführen. |
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| Unser Ziel ist es, Zivildiener in unser Team aufzunehmen und mit Ihnen unsere Arbeit an
der Gemeinschaft zu bewerkstelligen. Dazu ist aber ein früher persönlicher Kontakt
notwendig und zielführend. Am besten funktioniert das, wenn man schon vor dem
eigentlichen Zivildienst bei uns mitarbeitet - sozusagen "Zivildienstschnuppern". |
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| An dieser Stelle möchte ich ein paar oft gestellte Fragen beantworten: |
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| Wann kann ich den Zivildienstantrag stellen? |
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| Der Zivildienstantrag kann frühestens nach Erhalt der Tauglichkeitsbescheinigung
gestellt werden. Ab diesen Zeitpunkt hat man mindestens sechs Monate Zeit, um die
Zivildiensterklärung an das für das Bundesland zuständige Militärkommando abzuschicken. |
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| Das Recht, eine Zivildiensterklärung abzugeben, ruht vom zweiten Tag vor einer
Einberufung zum Präsenzdienst bis zur Entlassung aus diesem oder bis zur Behebung des
Einberufungsbefehles.
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| Es wird empfohlen, eine Kopie des Zivildienstantrages anzufertigen und das Original
eingeschrieben abzusenden. |
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| Gegen einen ablehnenden Bescheid wegen Fristversäumnis gibt es keine
Berufungsmöglichkeit mit Ausnahme einer Beschwerde an den Verfassungs- oder
Verwaltungsgerichtshof. |
| Quelle: Bundesministerium für Inneres |
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| Du wirst NICHT im vorhinein informiert,
wann Dir Dein Einberufungsbefehl zugestellt wird!! Wenn Du ihn schon bekommen hast,
liegt schon eine 2 tägige Fristversäumnis im obigen Sinn vor. |
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| Wie lange dauert der Zivildienst |
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| Ab 1.1.2006 dauert der Zivildienst 9 Monate. Darin sind 2 Wochen Urlaub beinhaltet. |
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| Wenn ich Zivildienst machen will, wann soll ich mich beim
ASB St.Georgen melden? |
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| Möglichst noch vor der dem Stellungstermin, dass heißt nach Erhalt des Stellungsbefehls.
Spätestens aber sofort nach Erhalt der Tauglichkeitsbescheinigung. |
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| Welche Tätigkeiten werde ich beim ASB St.Georgen
als Zivildiener übernehmen? |
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| Zivildiener werden vorwiegend als Sanitäter oder Fahrer im Rettungs- und
Krankentransportdienst eingesetzt. |
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Zivildiener beim ASB St.Georgen
| Termin |
Gesamt |
frei |
angefordert/vorgemerkt |
| 2010 - Juli |
1 |
1 |
- |
| 2010 - September |
2 |
0 |
Höld Matthias Groissmayer Markus |
| 2010 - Oktober |
1 |
0 |
Traxler Dominic |
| 2011 - Jänner |
1 |
0 |
Renner Stefan |
| 2011 - April |
1(2) |
0(1) |
Neyer Leonhard |
| 2011 - Juli |
1 |
1 |
- |
| 2011 - September |
1 |
1 |
- |
| 2011 - Oktober |
2(1) |
2(1) |
- |
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| Wer ist die Kontaktperson beim ASB St.Georgen
für Zivildienstfragen? |
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Anton Strasser
Tel.: 0676/3293492
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