Zivildienst beim ASB St.Georgen/Steinfeld

 
Zu allererst das Wichtigste:
 
Es sind nur 6 Monate nach Ausstellung der ersten Tauglichkeitsbescheinigung Zeit, um in jedem Fall einen Zivildienstantrag stellen zu können.....
 
Der Rechtsträger für Zivildiener beim ASB St.Georgen/Steinfeld ist der
ASB Landesverband für Niederösterreich
 
Der ASB St.Georgen/Steinfeld versucht, durch möglichst frühe Betreuung unserer Zivildiener optimale Voraussetzungen zu schaffen. Daher bitten wir alle Interessenten schon möglichst vor dem Stellungstermin persönlich bei uns vorbeizukommen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass gerade ein persönliches Gespräch und Hilfestellungen von Anfang an zu den besten Ergebnissen geführt haben. Auch lassen sich so am besten Missverständnisse und Fehler bei der Antragstellung vermeiden. Immerhin sind der größte Teil der nach dem neuen Zivildienstgesetz (ohne Gewissenskommission) abgelehnten Anträge auf Formfehler bei der Antragsstellung zurückzuführen.
 
Unser Ziel ist es, Zivildiener in unser Team aufzunehmen und mit Ihnen unsere Arbeit an der Gemeinschaft zu bewerkstelligen. Dazu ist aber ein früher persönlicher Kontakt notwendig und zielführend. Am besten funktioniert das, wenn man schon vor dem eigentlichen Zivildienst bei uns mitarbeitet - sozusagen "Zivildienstschnuppern".
 
An dieser Stelle möchte ich ein paar oft gestellte Fragen beantworten:
 
Wann kann ich den Zivildienstantrag stellen?
 
Der Zivildienstantrag kann frühestens nach Erhalt der Tauglichkeitsbescheinigung gestellt werden. Ab diesen Zeitpunkt hat man mindestens sechs Monate Zeit, um die Zivildiensterklärung an das für das Bundesland zuständige Militärkommando abzuschicken.
 
Das Recht, eine Zivildiensterklärung abzugeben, ruht vom zweiten Tag vor einer Einberufung zum Präsenzdienst bis zur Entlassung aus diesem oder bis zur Behebung des Einberufungsbefehles.
 
Es wird empfohlen, eine Kopie des Zivildienstantrages anzufertigen und das Original eingeschrieben abzusenden.
 
Gegen einen ablehnenden Bescheid wegen Fristversäumnis gibt es keine Berufungsmöglichkeit mit Ausnahme einer Beschwerde an den Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof.
Quelle: Bundesministerium für Inneres
 
Du wirst NICHT im vorhinein informiert, wann Dir Dein Einberufungsbefehl zugestellt wird!! Wenn Du ihn schon bekommen hast, liegt schon eine 2 tägige Fristversäumnis im obigen Sinn vor.
 
Wie lange dauert der Zivildienst
 
Ab 1.1.2006 dauert der Zivildienst 9 Monate. Darin sind 2 Wochen Urlaub beinhaltet.
 
Wenn ich Zivildienst machen will, wann soll ich mich beim ASB St.Georgen melden?
 
Möglichst noch vor der dem Stellungstermin, dass heißt nach Erhalt des Stellungsbefehls. Spätestens aber sofort nach Erhalt der Tauglichkeitsbescheinigung.
 
Welche Tätigkeiten werde ich beim ASB St.Georgen als Zivildiener übernehmen?
 
Zivildiener werden vorwiegend als Sanitäter oder Fahrer im Rettungs- und Krankentransportdienst eingesetzt.
 
Zivildiener beim ASB St.Georgen
Termin Gesamt frei angefordert/vorgemerkt
2010 - Juli 1 1 -
2010 - September 2 0 Höld Matthias
Groissmayer Markus
2010 - Oktober 1 0 Traxler Dominic
2011 - Jänner 1 0 Renner Stefan
2011 - April 1(2) 0(1) Neyer Leonhard
2011 - Juli 1 1 -
2011 - September 1 1 -
2011 - Oktober 2(1) 2(1) -
 
Wer ist die Kontaktperson beim ASB St.Georgen für Zivildienstfragen?
 
Anton Strasser
Tel.: 0676/3293492
 
Links zu Thema Zivildienst
 
  Link Beschreibung
Bundesministerium für Inneres  
Zivildienstverwaltung  
Zivildienst Österreich  
Ziviforum Österreichische Zivildienerforum